19. April 2024

Was ist eine Vereinshaftpflicht?

Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet dem Verein, dem Vorstand und ehrenamtlich tätigen Personen einen Versicherungsschutz vor Vermögensschäden. Sach- und Personenschäden können durch eine Betriebshaftpflicht mitversichert werden.

 
Die Vereinshaftpflicht sorgt für einen Schutz der Vereinsmitglieder bei Tätigkeiten, die den in der Satzung niedergelegten Zweck des Vereins dienen. Damit besteht ein Versicherungsschutz vor finanziellen Schäden durch Fehler während der Vereinsarbeit.

Es existiert in der Haftpflichtversicherung für Vereine ein passiver Rechtsschutz. Die Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls vor Gericht. So können Vereine sicher sein, dass Ihr Recht immer gewahrt bleibt.

Wichtig ist, dass die Vermögensschadenhaftpflicht inklusive D&O Versicherung nicht nur Dritt-, sondern auch Eigenschäden mitversichert sind. Ebenfalls sollte nicht nur die fahrlässige Pflichtversicherung abgesichert sein, sonder auch der Vorsatz.

Für welche Vereine eignet sich die Vereinshaftpflichtversicherung?

Hier spielt die Art und das Umfelds des Vereins keine Rolle. Jeder Verein sollte diese besondere Haftpflichtversicherung besitzen. Hier ein paar Beispiele von Vereinen.

Überblick von Vereinen
  • Badmintonverein
  • Freiwillige Feuerwehr
  • Fussballverein
  • Gesangsvereine
  • Wandervereine
  • Gebirgsvereine
  • Heimatvereine
  • Hundedressurverein
  • Kleingartenvereine
  • Kulturvereine
  • Kunstvereine
  • Musikvereine
  • Naturschutzvereine
  • Schachvereine
  • Schützenvereine
  • Skivereine
  • Sportvereine
  • Tennisverein
  • Theatervereine
  • Traditionsvereine
  • Umweltvereine
  • Verbände
  • Verschönerungsvereine
  • Wirtschaftsverbände
  • Wissenschaftsverein
  • Verbände
  • Welche Vereinsmitglieder sind versichert?

    Versichert im Sinne der Vereinshaftpflichtversicherung sind versicherte Vereine und mitversicherte Personen bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit.

    Versicherter Verein ist der Versicherungsnehmer. Mitversicherten Personen sind Mitglieder der Geschäftsführung des versicherten Vereins, angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins, in den Betrieb des Vereins eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werksstudenten, in den Betrieb des versicherten Vereins eingegliederten freien Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Vereins tätig werden.

    Mitversichert sind ebenfalls Ansprüche aus der Haftpflicht wegen Schäden, die durch einen von einem versicherten Verein beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, soweit diese keine mitversicherten Personen sind.

    Was deckt die Vereinshaftpflichtversicherung ab?

    Die Organe der Vereine haften gesamtschuldnerisch mit Ihrem gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen,, wenn durch die Pflichtverletzung eines Organs beim Verein oder bei einem Dritten zu einem Vermögensschaden kommt.

    Eine Pflichtverletzung kann schon passieren, indem vergessen wird, wichtige Fördermittel für den Verein zu beantragen oder Datenschutz der Vereinsmitglieder verletzt wird.

    Eine D&O-Versicherung schützt nur die Vorstandsmitglieder, während die Vermögensschadenhaftpflicht neben dem Vorstand und Geschäftsführer zusätzlich alle Mitarbeiter des Vereins versichert. Hier spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter hauptamtlich oder ehrenamtlich im Verein tätig sind.

      Was sind Vermögensschäden?

    Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind noch sich aus solchen Schäden herleiten.

     
    Schäden infolge des Verlusts, der Veränderung oder der Blockade elektronischer Daten, ebenso wie Schäden, die durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (zum Beispiel Viren, Würmer, Trojanische Pferde) verursacht werden, werden als reine Vermögensschäden angesehen.

    Leistungen der Vereinshaftpflichtversicherung

    In erster Linie ist die Vereinshaftpflicht eine Vermögensschadenhaftpflicht. Damit besteht beispielsweise

  • Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten, die den in der Satzung niedergelegten Vereinszwecken dienen
  • Schutz vor finanziellen Schäden (Vermögensschäden) durch einen Fehler
  • Schutz bei gesetzlicher und vertraglicher Haftung
  • Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche (passive Rechtschutzversicherung)
  • Schutz bei Ansprüchen wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen
  • Umfassende Deckung bei Verletzung geistigen Eigentums inklusive Schutz bei Abmahnung
  • D&O-Versicherung für den Vereinsvorstand inklusive
  • Außerdem beinhaltet die Vereinshaftpflicht eine Eigenschadenversicherung. Von einer Eigenschadenversicherung spricht man, wenn der Verein selbst einen Schaden erleidet. Damit erhält der Verein zum Beispiel Versicherungsschutz bei

  • Vertrauensschäden
  • Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
  • Kosten strafrechtlicher Verteidigung
  • Reputationsschäden
  • Beschädigung oder Zerstörung der Vereins-Homepage
  • Ersatz von Kosten eines Projekts und Honoraren
  • Kosten strafrechtlicher Verteidigung
  • Beispiele von möglichen Schäden

    Dokumentenverlust zur AuftragserledigungVertrauensschädenWebsite wird beschädigt oder zerstört
    Die Versicherung ersetzt hier die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung eigener (auch elektronischer) Dokumente, die eine versicherte Gesellschaft zur Auftragserledigung benötigt.
    Hier besteht Versicherungsschutz für Eigenschäden eines versicherten Vereins, welche dieser infolge der vorsätzlichen Verwirklichung eines Vermögensdeliktes durch ihre Angestellten oder freien Mitarbeiter zugefügt werden.
    Versicherungsschutz besteht für die notwendigen Wiederherstellungskosten der eigenen Website eines versicherten Vereins, wenn die Website durch Dritte beschädigt oder zerstört wurde. Die Deckungssumme ist die in den Versicherungsbedingungen benannte Entschädigungsgrenze.

    Da eine gesetzliche Haftpflicht nach §823 BGB besteht, sollte jeder Verein neben der Vermögensschadenhaftpflicht eine Betriebshaftpflicht besitzen. Mit dieser Haftpflichtversicherung bekommen Vereine einen Versicherungsschutz, wenn versehentlich eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt beziehungsweise zerstört wird. Berechtigte Schadensersatzansprüche gegenüber Dritter übernimmt die Vereinshaftpflicht-Versicherung, während sie unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht abwehrt.

    Was kostet eine Vereinshaftpflichtversicherung für Vereine?

    Ein Verein mit einer Jahreshaushaltssumme von unter 50 000 € zahlt für eine Versicherungssumme von 50 000 € 180 Euro im Jahr. Eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro kommt auf 90 Euro im Jahr.

     
    Hier sehen Sie im die Beiträge, je Jahreshaushaltssumme, einer Vereinshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht) im Überblick.

    Welche Vereinsversicherungen, neben der Vereinshaftpflicht, können wichtig sein?

    Rechtsschutzversicherung für Vereine
    Ebenfalls nicht verzichten sollte man im Rahmen einer Vereinsversicherung auf einen Rechtsschutz für Vereine. Leider leben wir in einer Zeit und Gesellschaft, in der immer häufiger zu Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren kommt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Risiko der Kosten, wenn es um Gerichtskosten und Anwaltskosten geht. Sehr sinnvoll ist auf jeden Fall der Spezial-Straf-Rechtsschutz für den Verein, da dieser greift, wenn gegen eine für den Verein tätige Person Strafanzeige gestellt wird oder der Vorwurf einer Vorsatz-Straftat im raum steht (zum Beispiel beim Vorwurf der sexuellen Nötigung, des Betruges oder bei Unregelmäßigkeiten bezüglich Steuern oder Sozialabgaben.
    Cyber-Versicherung
    Diese Absicherung übernimmt Schäden und Kosten bei Angriffen auf die IT-Sicherheit der Vereine. Hier bekommt der Verein Unterstützung vom Versicherer durch einen IT-Experten, Pr-Berater und Experten beziehungsweise Anwälte im Bereich Datenschutz. Ferner wird die Wiederherstellung des IT-System und der Daten bezahlt. Die Betroffenen der Attacke werden benachrichtigt.

    Neben der Vereinshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit integrierter Betriebshaftpflichtversicherung) und den oben genannten Versicherungen sollte jeder Verein sich über eine Gebäudeversicherung für das Vereinsheim, Gruppen-Unfallversicherung, Inhaltsversicherung, Veranstalterhaftpflichtversicherung und Elektronikversicherung beraten lassen.

    Wir senden Ihnen gerne alle notwendigen Informationen zu. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. Unser Service ist kostenlos und unverbindlich.

    Wann brauche ich eine Veranstalterhaftpflicht?

    Wenn Sie in Ihrer Vereinshaftpflicht keine integrierte Betriebshaftpflicht haben, dann sollten Sie sich bei einer Veranstaltung nach einer speziellen Veranstalterhaftpflicht erkundigen. Bei der Hiscox Vereinhaftpflichtversicherung haben Sie mit integrierter Betriebshaftpflicht einen Versicherungsschutz für 3 Veranstaltungen jährlich mit nicht mehr als 250 Teilnehmern. Sollten Sie mehr als 1 000 Teilnehmer erwarten, benötigen Sie auf jeden Fall eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung.

    Als Versicherungsmakler haben wir natürlich nicht nur die Vereinshaftpflicht für die Absicherung der Vereinstätigkeit im Angebot. Grundsätzlich sichern wir alle bekannte Risiken ab. Ob sie sich als Unternehmen in einem bestimmten Gewerbe bewegen oder einfach nur eine Beratung für eine private Krankenversicherung, Wohngebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung oder Kfz-Versicherung suchen, melden Sie bei uns. Wir stehen auch bei Fragen zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.