17. April 2024

Warum sollte ich mit einer Veranstaltungshaftpflicht meine private Feier versichern?

Als Veranstalter haften Sie gesetzlich mit Ihrem persönlichen Vermögen, egal ob die Veranstaltung öffentlich oder privat ist. Es könnte zum Beispiel zu einem Sachschaden kommen, wenn Ihre Veranstaltung in einem angemieteten Raum stattfindet, und eine brennende Kerze fällt vom Tisch und versengt den Teppich. Veranstalter von Sportereignissen, Festumzügen oder privaten Feiern haften gemäß § 831 BGB nicht für schädigende Handlungen ihrer Teilnehmer und Besucher, da die Teilnehmer und Besucher weder weisungsgebunden noch sozial abhängig vom Veranstalter sind.

Was zählt zu einer privaten Feier?

Der Tarif „private Kleinstveranstaltungen im Verwandten und Freundeskreis bis 100 Personen“ wird vom Versicherer für rein private Veranstaltungen akzeptiert. Bei allen anderen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen kommt der Normaltarif bis 500 Personen zur Anwendung.

Hier ein paar Beispiele für eine Veranstalterhaftpflicht für private Festlichkeiten:

  • Konfirmation/Kommunion
  • Goldene Hochzeit
  • Taufe
  • Runder Geburtsjahr
  • Hochzeit

Gibt es Sonderrisiken?

Zuschlagspflichtig sind Tribünen (Konstruktionen auf denen Zuschauer stehen oder sitzen können), die vom Veranstalter aufgebaut werden. Damit ist der Veranstalter auch letztendlich für die Statik verantwortlich. Bereits in den Veranstaltungsort integrierte Tribünen sind hier nicht zu berücksichtigen.

Risiken Veranstalterhaftpflicht

Des weiteren müssen Spielgeräte für Kinder (siehe Hüpfburg Versicherung, Feuerwerke und Großfeuer wie etwa Osterfeuer angegeben werden und führen zu einem Beitragszuschlag.

Welche Schäden sind während der Veranstaltung abgesichert?

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn Sie eine Person verletzen, ihre Gesundheit schädigen oder gar ihren Tod verursachen.

Beispiel: Ihr Gast stolpert in Ihrem Festsaal über ein lose verlegtes Kabel und bricht sich ein Bein.

Der Gast könnte Schadenersatz für sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Unfall stehen – oder daraus resultieren, fordern. Die Haftpflichtversicherung springt bei einem Personenschaden ein, bei dem es mitunter auch zu lang andauernden Folgeschäden kommt,– wenn etwa eine Person eine schwere Verletzung erleidet.

Körperliche Beeinträchtigungen bei Versehrten können zudem Schmerzensgeld und Pflegekosten verursachen, wofür die Versicherung aufkommt.

Die Haftpflicht betrifft auch weitere Ansprüche: Etwa Verdienstausfälle, die aufgrund eines Unfalls entstehen. Eine Haftung für Personenschäden kann zudem bedeuten, dass Sie dem Geschädigten eine Rente zahlen müssen.

Sachschäden

Ein Sachschaden ist ein Schaden, den Sie am Eigentum einer anderen Person verursachen. Deshalb wird er auch als Schaden an Sachen Dritter bezeichnet. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sie eine Sache ohne Vorsatz beschädigen, zerstören, oder verlieren.

Größere und teurere Sachschäden treten auf, wenn Sie beispielsweise Einrichtungsgegenstände oder elektronische Geräte beschädigen. Legen Sie dadurch den Betriebsablauf des Betreibers lahm, erleidet dieser finanzielle Einbußen.

Unechte Vermögensschäden

Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen einen finanziellen Schaden zufügen.

Bei der Veranstalterhaftpflicht sind lediglich „unechte“ Vermögensschäden gedeckt. Dabei handelt es sich um finanzielle Folgeschäden aus einem Personen- oder Sachschaden.

Dies wäre der Fall, wenn der Gast, der in vorherigem Beispiel über das Kabel gestolpert ist, nicht nur die Behandlungskosten und Schmerzensgeld fordert, sondern auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall.

Wie ist der Veranstaltungszeitraum zu wählen?

Die Veranstaltung ist ab 12 Uhr mittags versichert, daher sollten Sie, falls die zu versichernde Veranstaltung VOR 12 Uhr mittags beginnt, einen Tag vorher als Veranstaltugsbeginn angeben. Der Beitrag ist für Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen gleich, dabei sind 3 Tage vorher für Aufbau und drei Tage nachher für Abbau inklusive.

Leistungen der 3 Tarife im Vergleich?

Mannheimer HVS Nürnberger
Einmalbeitrag inklusive 19 % Versicherungssteuer 95,20 € 83,30 € 95,20 €
Deckungssumme Vermögensschäden Vereinbarte Deckungssumme (3 Millionen Euro) gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vereinbarte Deckungssumme (3 Millionen Euro) gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 250.000,– €
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer und Explosion In Höhe der vereinbarten Deckungssumme, max. 5.000.000,– € 1.000.000,– € 500.000,– €
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Leitungswasser und Abwässer In Höhe der vereinbarten Deckungssumme, max 5.000.000,– € 3.000.000,– € 500.000,– €
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch sonstige Ursachen 15.000,– € 250.000,– € 10.000,– €
Mietsachschäden an beweglichen Sachen 5.000,– € 25.000,– €
Schäden durch den Verlust fremder Schlüssel/Codekarten 10.000,– € 50.000,– € 10.000,– €
Generelle Selbstbeteiligung je Schadenfall 150,– € 150,– € 150,– €
Bearbeitungsschäden 5.000,– € 500.000,– € 10.000,– €
Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie Ja Ja Ja
Bereitstellen und Unterhaltung von sanitären Anlagen Ja Ja Ja
Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Veranstaltungstechnik, Zelten, Verkaufsständen Ja Ja Ja

Ein besonderes privates Event ist natürlich die Hochzeit. Hier erwarten Gäste, Braut und Bräutigam einen guten Versicherungsschutz. Als Absicherung zahlreicher Risiken haben wir hier die Hochzeitsversicherung im Angebot. Wenn Sie also Fragen haben, wie Sie die Hochzeitsfeier am Besten absichern können, melden Sie sich bei uns. Als Verein benötigen Sie eine Vereinshaftpflichtversicherung.

Als Versicherungsmakler bieten wir Privatkunden auch Produkte, wie die private Unfallversicherung, private Altersvorsorge, Risikolebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Hausratversicherung, Zahnzusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kfz-Versicherung, Baufinanzierung oder oder private Krankenversicherung. Für Unternehmen halten wir Versicherungen, wie die betriebliche Altersvorsorge, Elektronikversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, Rechtsschutz, Vermögensschadenhaftpflicht bereit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir senden Ihnen die gewünschten Informationen mit einer E-Mail zu. Viele Versicherungen, wie die Betriebshaftpflicht für Veranstalter oder die Veranstaltungshaftpflichtversicherung für größere und mittlere Events können Sie auf unserer Website online berechnen und abschließen.