16. April 2024

AusstellungsversicherungenHier finden Sie eine Ausstellungsversicherung für Ihre Produkte, die Sie auf einer Messe, Ausstellung oder einer Veranstaltung präsentieren wollen. Abgesichert werden Kunst- und Sammlungsgegenstände jeglicher Art. Unabhängig ob aus dem eigenen Bestand oder Leihgabe. Die Versicherung für Ausstellungen ist eine Allgefahrenversicherung. Nicht versicherte Schäden müssen benannt sein.

Schützen Sie sich vor den Risiken Verlust, Beschädigung und den daraus folgenden finanziellen Verlusten. Die Ausstellungsversicherung ist auch als Messeversicherung oder Kunstausstellungsversicherung bekannt. Versichert werden können Ausstellungen auf der ganzen Welt. Rufen Sie uns bei Fragen einfach unter 06046 – 94 09 60 an. Sie können uns Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 18:00 erreichen.

Was ist eine Ausstellungsversicherung?

[success]Eine Ausstellungsversicherung, oder auch Messeversicherung, versichert Ausstellungsgüter und Messegüter während der Zeit der Ausstellung oder Messe. Ausstellungsgüter und Messegüter sind alle Waren, Gegenstände, Güter und Produkte, die während Messen und Ausstellungen ausgestellt werden.[/success]

Dazu gehören auch Standeinrichtungen und Verbrauchsgüter. Dies kann Material zur Dekoration der Stände oder eine Beleuchtung für den Messestand sein. Auch Stellwände sind hier von der Versicherung einzubeziehen.

Versicherung für Ausstellungen

Die Ausstellungsversicherung ist vor allem für Museen, Ausstellungshäuser, Kunst-Vereine, Unternehmen, Verbände, Ausstellungsorganisationen, Stiftungen und Unternehmen interessant. Auch eine Schmuckmesse ist versicherbar.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Ausstellungsversicherung?

AusstellungsversicherungenDie Ausstellungsversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung. In der Versicherung für Ausstellungen oder Messen beziehungsweise Messeversicherung sind somit alle Gefahren und Schäden abgesichert, die nicht explizit in den „Allgemeinen Bedingungen für die Ausstellungsversicherung“ ausgeschlossen sind.

Bekannte versicherte Risiken und Gefahren sind beispielsweise Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementarereignisse oder Diebstahl mit Vandalismus.

Abgesichert können Kunstgegenstände, Ausstellungsgegenstände und Produkte im eigenen Museum oder Ausstellungsraum. Ebenfalls gilt dies in fremden und gemieteten Räumen oder beim versicherten Transport. Der Transportmittelunfall kann ausgeschlossen werden.

Was gilt als Versicherungswert

[success]Der Versicherungswert oder die Versicherungssumme ist der gemeine Handelswert, den die Güter der Ausstellung am Ort der Absendung zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns haben. Als gemeiner Handelswert ist der Marktwert abzüglich ersparter Kosten gemeint. Marktwert ist Durchschnittspreis der Ausstellungsgüter am jeweils relevanten Markt. Gemäß den Umständen ist der relevante Markt der Absatzmarkt oder Beschaffungsmarkt.[/success]

Bei Verlust des Ausstellungsguts wird der Versicherungswert ersetzt. Bei Beschädigung des Ausstellungsguts die Kosten der Reparatur zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Dies geschieht nur bis zur Höhe des Versicherungswerts. Ein Restwert wird angerechnet.

Eine Minderung im Wert des Guts wird nur dann ersetzt, wenn das Ausstellungsgut durch die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht mehr in seinen früheren Gebrauchszustand versetzt werden kann.

Eine Unterversicherung kann bei der Ausstellungsversicherung eintreten, wenn die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles erheblich niedriger ist als der Versicherungswert. Hier wird bei einem Schaden von der Versicherung nur der Teil ersetzt, der sich zum ganzen Schaden verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert.

Was für Gefahrenquellen und Schäden sind ausgeschlossen?

Vom Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung sind nur die Gefahren, Risiken und Schäden ausgenommen, die explizit in den AGB der Versicherung genannt sind. Eine Übersicht aller Risiken und Schäden finden Sie in den AGB der Versicherung. Diese finden Sie hier als Download.

Ausgeschlossene Gefahren:

Nicht unter den Schutz der Messeversicherung fallen unter anderem die Gefahren Bürgerkrieg, Streik, Aussperrung, Kernenergie, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand und auch der Witterung bei in Zelten oder unter freiem Himmel ausgestellten Gütern.
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Auch das Abhandenkommen (auch des Diebstahls) wertvoller Gegenstände kleineren Formats (Schmucksachen oder Kunstgegenstände) während der Ausstellungszeit kann man nicht absichern. Eine Ausnahme ist bei Aufbewahrung in verschlossenen Glasvitrinen oder Schaukästen gegeben. Zu den nicht versicherten Gefahren zählt der Diebstahl, die Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder Versicherten.

Ausgeschlossene Schäden

Auch kann man keine Schäden absichern, die aufgrund Fehlen oder Mängel an der handelsüblichen Verpackung entstehen. Ebenso sind Schäden durch inneren Verderb, Politurrisse, Leimlösungen, Rost oder Oxidation, Röhrenbruch und Fadenbruch, Geruchsannahme sowie Ungeziefer, Ratten oder Mäuse nicht versichert.

Ebenso gilt das für die Nichteinhaltung von Lieferfristen, Reiseverzögerungen, Herstellung, Bearbeitung oder dergleichen. Versichern kann man auch nicht die Bearbeitung, Montage, Demontage, Benutzung oder Vorführung selbst. Hierunter fallen auch Schäden, die das Ausstellungsgut durch ein Feuer erleidet, dem es seiner Bestimmung gemäß ausgesetzt ist.

Wie lange sind Ausstellungen und Messen versichert?

AusstellungsversicherungenDer Schutz der Versicherung beginnt, sobald das Gut der Ausstellung am Absendungsort zwecks Ausstellungsbeförderung von der Stelle, an dem es bisher aufbewahrt wurde, entfernt wird. Der Schutz der Versicherung endet, sobald das Ausstellungsgut am Absendungsort an die Stelle gebracht ist, die der Versicherungsnehmer oder Versicherte bestimmt hat.

Den Transport vom Ort der Absendung kann man vom Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung ebenso ausschließen, wie der Transport vom Ausstellungsende. Damit können die Ausstellungskosten reduziert werden.

Nach Beendigung nach Zeit des Abbaus bis zum Beginn des Rücktransportes besteht Versicherungsschutz nur, wenn sich die Güter entweder in verschlossenen Lagerräumen befinden oder aber ständig durch den Versicherungsnehmer und oder seine Mitarbeiter oder sonstige vertrauenswürdige Personen bewacht werden.

Wie sollte sich man sich nach einem Schaden verhalten?

Vor und nach einem Schaden sind von dem Versicherungsnehmer Obliegenheiten zu erfüllen. So hat der Versicherungsnehmer für die Minderung eines entstandenen Schadens und Abwendung weiterer Schäden zu sorgen. Ebenfalls muss der Versicherung, während der Ausstellungszeit auch der Ausstellungsleitung, der Versicherungsfall unverzüglich in Textform angezeigt werden. Darüber hinaus muss der Ausstellungsversicherung ein Einzelwertverzeichnis ausgehändigt werden.
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Belege für Schaden beim Transport sind in Form von Beförderungspapieren, Abtretungserklärungen und Bescheinigungen zu besorgen. Bei Verletzung der Obliegenheiten können schwere Rechtsfolgen auf den Versicherungsnehmer zukommen.

Was kostet eine Ausstellungsversicherung?

Die Kosten der Ausstellungsversicherung werden individuell von der Versicherung kalkuliert. Damit Ihr Unternehmen ein passendes Angebot erhält, haben wir hier für Sie einen Angebotsfragebogen als Download hinterlegt. Zu den bekanntesten Anbietern gehören die Mannheimer, Axa, Gothaer oder die HDI.

[info]Für die Prämienrechnung oder das Angebot benötigen wir weitere Informationen. Art der Ausstellungsware müssen genauso angegeben werden, wie die Sicherung der Ausstellungsgüter. Werden die Waren in einer Ausstellungsvitrine mit Sicherheitsschließzylinder während des Versicherungszeitraums verwahrt? Soll eine Schadensübernahme während des Hin- und Rücktransport vom Versicherungsumfang ausgeschlossen werden?

Ist das Abhandenkommen der Exponate durch einfache Mitnahme gesichert oder werden Sie unverglast präsentiert? Werden die infragekommenden Exponate durch ein beauftragtes Standpersonal bewacht?[/info]

Bei der Ausstellungsversicherung arbeiten wir der der EventAssec zusammen. Im Gegensatz zu anderen Gewerbeversicherung wird hier kein Jahresvertrag abgeschlossen. Nach Abschluss kommen die Versicherungsunterlagen binnen 2 Wochen. Sollten Sie vorher eine vorläufige Deckungsbestätigung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Ausstellungsversicherung kann als Einzelversicherung, aber auch in Kombination mit einer Veranstaltungshaftpflicht abgeschlossen werden.

Der Unfall eines Besuchers kann sehr gut über eine spezielle Gruppenunfallversicherung für Veranstaltungen abgedeckt werden. So schützen Sie Besucher vor den finanziellen Unfallfolgen. Ebenfalls kann eine Garderobenversicherung abgeschlossen werden.
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Sehr wichtig ist neben der Allgefahrendeckung der Ausstellungsversicherung eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Die Veranstalterhaftpflicht schützt den Ausstellungsveranstalter vor berechtigten Schadensersatzansprüchen von fremden Dritten während der Aussstellungsdauer. Fremde Dritte können zum Beispiel Messeteilnehmer sein. Das Ausstellungsgebäude muss als Versicherungsort in der Eventversicherung deklariert sein.

Abbautage sind ebenso wie Aufbautage 3 Tage vorher und 3 Tage nachher im Deckungsumfang der Haftpflicht enthalten. Flurschäden muss extra abgesichert werden.

Leitungswasserschäden oder Schäden durch Brand und Explosion an gemieteten Räumen und Gebäuden können durch diese spezielle Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Das gilt ebenfalls für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Vandalismusschäden können nur über eine bestimmte Haftpflichtversicherung mit bis zu 9 000 Euro abgesichert werden. Mehr über diese Extraleistungen erfahren Sie, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Eine Rechtsschutzversicherung für Veranstalter, Aussteller und Unternehmen haben wir im Portfolio. Infos erhalten Sie über unsere 0800 Hotline oder mit einer Mail. Unternehmer können selbstverständlich auch das Risiko von Cyber-Schäden über uns versichern lassen.

Unser Unternehmen, die Honoro UG, bietet Firmenkunden und Privatkunden auch 2018 denselben Service. Für eine Beratung steht Ihnen ein gut ausgebildeter Versicherungsfachmann zur Verfügung. Unseren Berater können Sie kostenlos über die Hotline 0800 – 646 66 76 erreichen. Für den telefonischen Kontakt steht Ihnen mit der +49 06046 – 94 09 60 noch eine zweite Telefonnummer zur Verfügung. Hierüber können Sie Ihre Fragen zu den Versicherungen stellen oder Informationen über die Deckung von Allgefahren anfordern.

Geschäftskunden aus dem Handwerk, Handel oder der Dienstleistung bieten wir fast alle betriebliche Versicherungen an. Auf unserer Website finden Sie zum Beispiel über die Startseite eine Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstalter und Messebauer. Ebenfalls im Angebot haben wir die Transportversicherung, Elektronikversicherung, Veranstalterhaftpflicht, Kfz-Flottenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung für Ihre Mitarbeiter, gewerbliche Gebäudeversicherung, Bauleistungsversicherung, Betriebshaftpflicht, Warenversicherung, Technikversicherung, Werkverkehrsversicherung, Verkehrshaftungsversicherung, Inhaltsversicherung, Warentransportversicherung, Maschinenversicherung, D&O Versicherung oder Montageversicherung.

Privatkunden können zwischen einer Kfz-Versicherung, private Unfallversicherung, Rechtsschutz, Gebäudeversicherung, private Altersvorsorge mit Hilfe einer Riester Rente, gesetzliche oder private Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder dem privaten Rechtsschutz wählen. Dem Datenschutz werden wir selbstverständlich gerecht. Besuchen Sie uns, wenn Sie einmal in der Nähe sind. Wir würden uns freuen, Ihnen alle Vorteile einer Geschäftsversicherung darzulegen.

Erfahren Sie alle aktuellen Informationen, indem Sie uns auf Facebook, Youtube oder Twitter folgen. Auch über die Presse in Deutschland veröffentlichen wir Beiträge. Zu unseren Leistungen gehört auch der digitale Versicherungsordner. Dieses technische Produkt gibt Ihnen die Möglichkeit, jeden Vertrag, wie eine beispielsweise eine Haftpflicht, digital zu verwalten und persönliche Daten zu ändern. Sehr gut können damit Informationen für das Finanzamt zusammengestellt oder eine Änderung der Adresse und Bankverbindung vorgenommen werden. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie ein Login für den Versicherungsmanager wünschen. Firmen können den Versicherungsmanager selbstverständlich ebenfalls nutzen. Eine persönliche Beratung vor Ort oder am Telefon kann von Montag bis Freitag, zwischen 09:00 bis 17:00, in Anspruch genommen werden. Testen Sie unsere zahlreichen Services und Vorteile und werden Sie unser Kunde.