13. Oktober 2024

Veranstaltungstechniker sind in Technikräumen, auf Beleuchterbrücken, Bühnen, in Zuschauerräumen, Messehallen oder bei Open-Air-Veranstaltungen tätig. Bei der Arbeit auf Gerüsten und Beleuchterbrücken besteht eine erhöhte Unfallgefahr.

Trotz großer Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein kann es jederzeit zu einem Unfall kommen, wenn man schwere technische Geräte transportieren und aufbauen muss.

Ist eine Berufshaftpflicht dasselbe wie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechniker?

Wenn man bei uns von einer Betriebshaftpflicht für die Veranstaltungstechnik spricht, dann ist auch die Berufshaftpflichtversicherung für die Veranstaltungstechnik gemeint. Versichert ist der Schaden an einer Sache, einer Person oder einem Vermögen.

Was ist in der Betriebshaftpflicht für eine Veranstaltungstechnikfirma versichert?

Leistungen HVS Mannheimer
Geltungsbereich Europa Weltdeckung; außer USA, Kanada
Gelegentliche Übernahme von Funktionen bei der Produktionsleitung ja ja
Tätigkeitsschäden Im Basis-Schutz bis 50.000,– €, im Top-Schutz bis 1 Mio. € Im Basis-Schutz bis 50.000,– €, im Top-Schutz bis 1 Mio. €
Genereller Selbstbehalt 250,– € bei jedem Sach-/Vermögensschaden 250,– € bei jedem Sach-/Vermögensschaden
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten 1.000.000,– € In Höhe der Deckungssumme für Sachschäden
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch sonstige Ursachen 50.000,– € 250.000,– €
Mietsachschäden an beweglichen Sachen 50.000,– € 250.000,– €
Mitversicherung von Bühnen-Pyrotechnik Im Top-Schutz möglich Im Top-Schutz möglich
Mitversicherung von Aushilfen Im Top-Schutz möglich Im Top-Schutz möglich
Mitversicherung Privat-Haftpflicht optional optional

Des weiteren sind mitversichert:

  • Obhutsschäden
  • Schäden durch nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Auslösen von Fehlalarmen
  • Energiemehrkosten

Tätigkeitsschäden

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese Schäden
– durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind;
– dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer die Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten benutzt hat;
– durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen oder deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben.

Ausgeschlossen sind bei Be- und Entladeschäden Schäden am Ladegut, soweit
– die Ladung für den Versicherungsnehmer bestimmt ist,
– es sich um Erzeugnisse des Versicherungsnehmers bzw. von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte Sachen handelt oder
– der Transport der Ladung vom Versicherungsnehmer bzw. in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten übernommen wurde.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Tätigkeitsschäden an Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder -verarbeitung oder zu sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernommen wurden. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für solche Schäden, die bei dem unmittelbaren Bearbeitungsvorgang entstanden sind. Zum unmittelbaren Bearbeitungsvorgang zählen nicht z.B. vor- oder nachgelagerte Verpackungstätigkeiten, Transporttätigkeiten oder Lagerung der Sachen.

Mietsachschäden an beweglichen Sachen

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden – einschließlich aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden – die

  • anlässlich von Geschäftsreisen an gemieteten Räumlichkeiten und / oder an deren Ausstattung entstehen;
  • an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen, Gebäuden und / oder Räumen, nicht jedoch an deren Ausstattung, entstehen; Schiffe, Büro- und Wohncontainer werden Gebäuden / Räumen gleich gestellt.
  • an nicht zulassungs- und/oder nicht versicherungspflichtigen
    – Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen,
    – Staplern sowie
    – sonstigen nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und –geräten, die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten auf der Baustelle von auf der Baustelle tätigen Firmen gemietet oder geliehen hat.

Sofern Versicherungsschutz durch andere Versicherungen besteht, geht dieser vor.

Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche
– aus Folgeschäden (wie z.B. Nutzungsausfall, Abhandenkommen von Sachen);
– wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung.

Nicht versichert sind Ansprüche von personal- und / oder kapitalmäßig verbundenen Unternehmen sowie von gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und / oder deren Angehörigen.

Was sollte ich beim Abschluss der Haftpflichtversicherung für Eventtechniker oder einer Eventtechnik-Dienstleister beachten?

Der wichtigste Unterschied zwischen dem Tarif der HVS und dem der Mannheimer ist, daß die HVS nur Schäden innerhalb Europas abdeckt. Sollten Sie also im außereuropäischen Ausland tätig sein (außer USA und Kanada) benötigen Sie die Versicherung der Mannheimer.

Bitte beachten Sie auch, daß Bühnen-Pyrotechnik und Aushilfen nur ab dem Tarif Top-Schutz mitversichert werden können.

Mit welchen Aufgaben und Risiken hat ein Veranstaltungstechniker täglich zu tun?

• Arbeitsabläufe planen und organisieren, Arbeitsgänge koordinieren
• örtliche Gegebenheiten prüfen und die erforderlichen Geräte, Anlagen sowie Baumaterialien auswählen und beschaffen
• die Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten prüfen, Umweltschutzmaßnahmen, Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
• eventuell notwendige Genehmigungen einholen
• die Energieversorgung organisieren und prüfen
• Podeste, Gerüste, Traversen (z.B. Scheinwerferbrücken) aufbauen und Ausstattungsteile montieren
• Kabel und Leitungen verlegen, Steckdosen installieren
• Beleuchtungs-, Projektions- und Beschallungsanlagen, Mischpulte und Geräte für Spezialeffekte aufbauen, anschließen, prüfen, einrichten und bedienen
• Aufnahme- und Übertragungseinrichtungen für Bild, Ton und Daten aufbauen, einrichten und bedienen
• bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedienen (z.B. Hebe-/Drehbühnen, hydraulische Versenkungen)
• Veranstalter bzw. Kunden beraten, Veranstaltungsentwürfe erstellen und mit dem Kunden abstimmen (z.B. Spezialeffekte)
• nach der Veranstaltung die Abbauarbeiten und den Abtransport organisieren und veranlassen, dass Materialien und Equipment fachgerecht gelagert oder zurück zum Kunden bzw. zur Verleihfirma transportiert werden

Welche Schäden können aus diesen Tätigkeiten entstehen?

Schadenbeispiel 1

Ein Veranstaltungstechniker wird für den Aufbau der Licht- und Tontechnik bei einem großen Konzert engagiert. Während des Aufbaus fällt aufgrund einer unsachgemäßen Befestigung eine schwere Lichttraverse von der Bühnenkonstruktion.

Personenschaden: Die Lichttraverse trifft einen Mitarbeiter des Veranstaltungsteams, der sich gerade auf der Bühne befindet. Dieser Mitarbeiter erleidet dabei schwere Verletzungen, darunter Knochenbrüche und eine Gehirnerschütterung, was zu hohen medizinischen Kosten, einem längeren Krankenhausaufenthalt und einem vorübergehenden Arbeitsausfall führt.

Sachschaden: Beim Sturz der Traverse werden mehrere darunter befindliche Musikinstrumente der Künstler beschädigt, darunter eine hochwertige Gitarre und ein Keyboard. Außerdem wird ein Teil der teuren Bühnenausstattung in Mitleidenschaft gezogen. Die Reparatur- und Ersatzkosten summieren sich auf einen beträchtlichen Betrag.

Schadenbeispiel 2
Ein Veranstaltungstechniker ist verantwortlich für den Aufbau eines großen LED-Bildschirms auf einer Messe. Während der Aufbauarbeiten wird der Bildschirm nicht korrekt gesichert. Während der Messe löst sich der Bildschirm und stürzt auf die darunterstehende Besuchermenge.

Personenschaden: Durch den herabfallenden LED-Bildschirm werden mehrere Messebesucher verletzt. Zwei Personen erleiden schwere Verletzungen, wie etwa Prellungen, Schnittwunden und Knochenbrüche, was zu hohen medizinischen Kosten und längeren Ausfallzeiten bei der Arbeit führt.

Sachschaden: Der herabfallende Bildschirm beschädigt zudem mehrere Stände von anderen Ausstellern. Ein benachbarter Stand, der hochwertige elektronische Geräte ausstellt, wird durch den Sturz des Bildschirms erheblich beschädigt. Die zerstörten Geräte müssen repariert oder ersetzt werden, was erhebliche Kosten verursacht.

Schadenbeispiel 3

Ein Veranstaltungstechniker ist für die Stromversorgung und Verkabelung einer Großveranstaltung verantwortlich. Beim Verlegen der Kabel für die Veranstaltung wird ein Stromkabel unsachgemäß installiert. Es ragt leicht hervor und wird nicht ausreichend gesichert. Während der Veranstaltung tritt ein Besucher versehentlich auf das Kabel, stolpert und stürzt.

Personenschaden: Der Besucher stürzt aufgrund des Stolperns über das Kabel und erleidet dabei eine schwere Handgelenksfraktur. Die Verletzung führt zu hohen medizinischen Kosten, einem längeren Krankenhausaufenthalt und einer mehrwöchigen Rehabilitation. Außerdem kann der Besucher aufgrund der Verletzung für einen längeren Zeitraum seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen, was zu einem Verdienstausfall führt.

Sachschaden: Während des Sturzes fällt der Besucher gegen eine hochwertige Kameraausrüstung eines Fotografen, der die Veranstaltung dokumentiert. Die Kamera und einige Objektive werden durch den Aufprall stark beschädigt und müssen repariert oder ersetzt werden, was hohe Kosten verursacht.

Wichtigsten Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden
• die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz)
• die Sie selbst erleiden (Eigenschäden)
• die Sie durch den Gebrauch eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz- Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
• Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
• Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben (Erfüllungsansprüche/ Mängelbeseitigung).

Weitere Ausschlüsse finden Sie in den Bedingungen.

Kann ich die Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechniker online berechnen und abschließen?

Um eine Betriebshaftpflicht für Veranstaltungstechniker online zu beantragen müssen Sie nur die gewünschte Deckungssumme und die Anzahl der zu versichernden Personen für Ihre Events auswählen. Zusätzlich können Sie noch eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen.

Anschließend erhalten Sie eine Übersicht der verfügbaren Tarife, hier können Sie sich auch die Bedingungen anzeigen lassen oder als PDF herunterladen.

Kann in der Betriebshaftpflicht das Risiko Bühnenpyrotechnik versichern lassen?

Ja, allerdings ist diese zusätzliche Deckung nur ab dem Tarif Top-Schutz mit 3 Millionen Euro Deckungssumme möglich.

Können Aushilfskräfte versichert werden?

Ja, auch diese zusätzliche Deckung ist nur ab dem Tarif Top-Schutz mit 3 Millionen Euro Deckungssumme möglich.

Aushilfen Kosten (bei 1 versicherten Person)
1 398,65 €
2 458,15 €
3 517,65 €
4 577,15 €
5 636,65 €

Was sind Aushilfskräfte?

Ein juristisch exakter Begriff der Aushilfskraft existiert nicht. Aushilfskräfte (auch sog. „täglich befristete Arbeitnehmer“, „befristete Tagesaushilfen“ oder „Minijobber“ genannt) sind Arbeitnehmer, die nur für eine im Voraus festgelegte kürzere Zeit und/oder in Teilzeit eingestellt werden, etwa zur Behebung eines vorübergehenden Bedarfs an Arbeitskräften, oder (auch dauerhaft) nur für bestimmte, i. d. R. einfachere Arbeiten. Soweit arbeitsrechtlich zulässig, bilden sie einen Teil der unternehmerischen Personalflexibilitätsreserve. Die möglichen Gestaltungsformen sind unterschiedlich, regelmäßig wird es sich um Formen befristeter Arbeitsverhältnisse handeln. Abzugrenzen sind Aushilfskräfte von Teilzeit-Abrufarbeitsverhältnissen.

Wie hoch sind die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechniker?

1 versicherte Person Kosten (HVS+Mannheimer)
Basis-Schutz 279,65 €
Top-Schutz + Pyrotechnik 898,45 €
Top-Schutz + Pyrotechnik + 5 Aushilfen 1.195,95 €

Welche Versicherung ist für einen Veranstaltungstechnikbetrieb noch wichtig?

Unser Service umfasst auch den Versicherungsschutz anderer Freiberufler, wie Musiker oder Tontechniker. Reine Technik können wir durch eine Equipmentversicherung absichern. Wenn Sie ein Angebot benötigen, weitere Informationen brauchen oder Fragen haben, nehmen Sie gerne durch eine E-Mail Kontakt mit uns auf. Eine einzelne Veranstaltungshaftpflicht können Sie selbstverständlich online mit unserem Rechner abschließen.