24. April 2024

Warum ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für einen Öltank so sinnvoll?

Nach einer Untersuchung hat ein Liter Heizöl die Kraft eine Millionen Liter Wasser zu verunreinigen. Die finanziellen Kosten dieser Gewässerschäden können 100 000 Euro und mehr betragen.

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Ein Gewässerschaden gehört wohl zu den kostspieligsten Schadensfällen, die man sich vorstellen kann. Tritt Öl aus einem Tank aus und gerät ins Freie, ist die Katastrophe nicht abzuschätzen.

OelheizungWer also einen Heizöltank besitzt oder unterhält (im Haus, im Keller oder im Freien) sollte auf jeden Fall eine Gewässerschadenhaftpflicht abschließen, sofern er noch keine für den Inhalt einer Anlage besitzt. Die Gewässerschadenhaftpflicht (auch als Öltankversicherung bekannt) gehört zur Familie der Haftpflichtversicherung. Die Gewässerschadenhaftpflicht für einen Tank mit Heizöl ist insofern so wichtig, da bei einem Schaden es völlig egal ist, ob der Besitzer des Tank schuld daran ist, ob auslaufendes Heizöl in das Erdreich eingedrungen ist oder nicht (sogenannte Gefährdungshaftung). Das Risiko Gewässerschaden durch einen Unfall oder eine Nachlässigkeit ist zu gefährlich, als das man es nicht durch eine Öltankversicherung schützt.

Die Gewässerschadenhaftpflicht ist also eine Versicherung, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Risiko der Haftung) ergibt. Diese gesetzliche Haftungsgrundlage für Folgen aus Gewässerschäden ist im § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verankert. Danach haftet der Inhaber eines Tanks oder einer sonstige Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt.

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Bei kleineren Tanks gibt es die Möglichkeit, dass dieses Risiko auch mit einer privaten Haftpflicht abgedeckt werden kann, aber im Anbetracht der Tatsache, dass eine Absicherung zwischen 30 Euro und 60 Euro im Jahr kostet, sollte jeder Inhaber eines oder mehrerer Tanks diese selbstständig versichern lassen. Im Zweifelsfall sollte hier eine Rücksprache mit der zuständigen Privathaftpflicht erfolgen.

Welche Personen besitzen einen Versicherungsschutz?

ReinigungspersonalIn der Gewässerschadenhaftpflicht sind auch Personen mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder sonstigen Betreuung der versicherten Grundstücke beauftragt hat. Dies gilt für den Fall, dass diese Personen aus Anlass dieser Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Bei vielen Versicherungen (z.B. BGV) gilt dies auch für Personen, die diese Tätigkeit aus Gefälligkeit durchführen.

Ausgeschlossen sind in der Regel Ansprüche von Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.

Wann beginnt der Versicherungsschutz der Haftpflicht?

VersicherungsschutzDer Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, der in der Police angegeben ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Beitrag zur Haftpflichtversicherung rechtzeitig gezahlt wird. Hat die Haftpflichtversicherung einen Laufzeit von mindestens einem Jahr, dann verlängert sich automatisch die Haftpflicht um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer nicht spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigt. Weitere Möglichkeiten einer Kündigung bestehen bei Wegfall des Risikos (es besteht kein Öltank mehr) oder wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist und der Schaden reguliert wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Schutz der Versicherung fallenden Anspruch zugestellt worden ist. Mehr Informationen finden sich in den allgemeinen Bedingungen der Haftpflichtversicherung.

Wie viele Versicherungen befinden sich in unserem Öltankversicherung Vergleich?

In unserem Öltankversicherung Vergleich befinden sich 5 Versicherungen. Die Tarife kann man nach ca. 8 Merkmalen vergleichen. Die Berechnung erfolgt nach Eingabe der Tankposition und des Fassungsvermögens. Berechnen Sie jetzt Ihre Gewässerschadenhaftpflicht und schützen Sie Ihr Vermögen.

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Im Öltankversicherung Vergleich befinden sich unter anderem die Nürnberger Versicherung, Gothaer, Die Haftpflichtkasse, BGV und die InterRisk Versicherung.

Welche Schäden sind versichert?

SchadensfallSchäden durch auslaufendes Öl gehören zu den seltensten Sach- und Personenschäden. Wenn ein solcher Schaden aber erst einmal auftritt, dann wird es sehr schnell kompliziert und teuer. Mehrere Zehntausend Euro sind in einem solchen Fall keine Seltenheit. Zwischen 300 und 400 Unfälle mit Heizöl passieren jedes Jahr. Die Ursachen von diesen Ölschäden sind vielfältig. Eine Gewässerschadenhaftpflicht zu besitzen, bedeutet aber nicht, dass die Besitzer von Ihrer Plicht, Ihren Öltank regelmäßig zu kontrollieren, entbunden sind. Bei einem Schaden prüft die Versicherung auch, ob der Besitzer des Tanks Auflagen und notwendige Vorschriften beachtet hat. Kommt dabei heraus, dass der Besitzer grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung bei einem Schaden die Leistung kürzen.

Die häufigsten Gewässerschäden passieren aufgrund fehlerhaften Materials, Versagen von Einrichtungen die zum Schutz des Öltanks dienen oder ganz einfach einer fehlerhaften Bedienung. Vernachlässigt ein Inhaber eines Tanks die Wartung, so ist es schon vorgekommen, dass durch eine rostende Außenwand Heizöl ausgelaufen und in das Erdreich und Grundwasser gelangt ist. Auch beim Befüllen ist so manches Mal Heizöl übergelaufen und in das Erdreich gelangt. Hier musste dann das verunreinigte Erdreich vom Grundstück abgetragen werden und dekontaminiert werden. Auch eine zerbrochene Leitung kann dazu führen, dass auslaufendes Heizöl einen teuren Schaden verursacht.

Welche Verpflichtungen bestehen, wenn ein Schaden eingetreten ist?

Der Versicherungsnehmer muss einen Schaden unverzüglich der zuständigen Haftpflichtversicherung melden. Melden muss man auch, wenn noch kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wurde. Der Besitzer des Öltanks ist auch dazu verpflichtet, soweit wie möglich den Schaden abzuwenden beziehungsweise zu mindern. Auch ist die Gewässerschadenhaftpflicht in der Ermittlung und Regulierung des Schadens zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst die Übermittlung angeforderter Schriftstücke genauso wie die umgehende Mitteilung aller gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen den Besitzer oder Inhaber des Öltanks erhoben werden. Hierunter fällt zum Beispiel ein Mahnverfahren, Klage und Anklage oder ein staatsanwaltliches Verfahren. Weitere Informationen zu den Obliegenheiten und der Pflicht bei einem Schaden finden Privatkunden in den allgemeinen Bedingungen der Haftpflichtversicherung.

Auf welche Leistungen in der Gewässerschadenhaftpflicht sollte der Besitzer eines Öltanks achten?

Bei den Leistungen im Vergleich sollten Privatkunden besonders auf die Allmählichkeitsschäden durch Vermischung, Abwässerschäden, Innovationsklausel, Rettungskosten, Eigenschäden und die Versehensklausel achten.

Allmählichkeitsschäden durch Vermischung

Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, nach der die Verbindung oder Vermischung gewässerschädlicher Stoffe mit Wasser nicht als allmähliche Einwirkung gelten. Diese Allmählichkeitsschäden sollten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert sein. Diese Leistung bieten in der Regel alle Versicherungen an.

Abwässerschäden

Hier ist ein Gewässerschaden gemeint, der dadurch entsteht, das aus den versicherten Behältern gewässerschädliche Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen. Auch diese Leistung garantiert in der Regel jede Gewässerschadenhaftpflicht im Vergleichsrechner. Mitversichert sind die Abwässerschäden im Rahmen der Deckungssummen.

Rettungskosten

Hierbei handelt es sich um Aufwendungen, die bei einer Abwendung oder Minderung eines Schadens entstehen. Darunter fallen Kosten nach eingetretenem Gewässerschaden zur Abwendung von Drittschäden, vorgezogene Kosten der Rettung zur Vermeidung eines drohenden Gewässerschadens, Gutachterkosten und die Behandlungskosten des verunreinigten Bodens. Die Kosten einer Rettung sind aber auch Aufwendungen, die notwendig sind um den Zustand von Versicherungsgrundstück und Haus wiederherzustellen, wie er vor Beginn der Maßnahmen einer Rettung bestand.

Hier sind aber die Aufwendungen abzuziehen, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären. Mehr Informationen zu den Rettungskosten erhalten Kunden in den individuellen AHB der Versicherungen.

Eigenschäden

Eigenschäden sind Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers durch Austritt von Öl, unter Ausschluss von Schäden an der Tankanlage selbst. Hierbei werden dann auch Sachschäden z.B. am Mauerwerk ersetzt, die durch das auslaufende Heizöl verursacht wurden. Die Haftpflicht ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen werden abgezogen.

Innovationsklausel

Vereinbarung, nach der künftige, beitragsneutrale Verbesserungen der Bedingungen in der Haftpflichtversicherung automatisch auch für bestehende Verträge gelten.

Welche Leistungen sind in einer Gewässerschadenhaftpflicht ausgeschlossen?

LeistungsausschlussAusgeschlossen sind Schäden an der Tankanlage selbst. Auch Schäden durch bewusste Verstöße aufgrund von Gemeingefahren und durch Naturereignisse sind ausgeschlossen. Gemeingefahren sind Gefahren, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignisse, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Auch Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben, gehören dazu. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Kein Schutz besteht häufig auch Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung. Kein Schutz bietet auch die Haftpflichtversicherung für Ansprüche, soweit diese aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Umfang des Versicherungsnehmers hinausgehen.

Ist die Gewässerschadenhaftpflicht steuerlich absetzbar und kann man die Beiträge der Haftpflicht auf die Mieter umlegen?

NebenkostenabrechnungWird die Prämie für eine Tankanlage in einem selbstbewohnten Haus gezahlt, dann kann dieser Beitrag nicht von der Steuer abgesetzt werden. Wird der Beitrag aber für ein Risiko in einem gewerblich genutztem Haus oder vermieteten Haus gezahlt, dann lässt sich die Versicherungsprämie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Als Vermieter kann der Beitrag der Versicherung auch auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten der Haftpflichtversicherung sind Betriebskosten nach dem § 2 Nr. 13 BetrKV und dadurch umlagefähig. Der Vermieter darf somit die Prämie der Haftpflichtversicherung in einer Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen.

Firmenkunden und Privatkunden können unser Unternehmen über die 0800 – 646 66 76 erreichen. Dieser Service ist für alle Privatkunden und Geschäftskunden in Deutschland kostenlos. Den Kontakt können Sie Montag bis Freitag zwischen 09:00 bis 18:00 herstellen. Über die Hotline können Fragen gestellt werden, aber auch eine unverbindliche Beratung ist selbstverständlich möglich. Als Ansprechpartner steht Herr Alexander Hacker zur Verfügung. Sollten Sie uns mit dem Telefon nicht erreichen, senden Sie uns eine Mail. Über diesen Weg senden wir Ihnen auch gerne benötigte Informationen. Wenn Sie in unserer Nähe wohnen, ist eine persönliche Beratung vor Ort auch möglich.

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Auch für Firmenkunden haben wir zahlreiche Vergleiche im Angebot. So können Informationen über eine Direktversicherung zur Altersvorsorge genauso eingeholt werden, wie über eine Berufshaftpflicht oder eine betriebliche Krankenversicherung für den Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Auch der betriebliche Rechtsschutz kann ebenso wie eine Betriebshaftpflicht berechnet und online abgeschlossen werden. Sparen Sie also nicht nur mit einer Haftpflichtversicherung, sondern auch mit allen anderen notwendigen Versicherungen.

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