28. März 2024

Was für eine Versicherung bietet eine Zeltversicherung an?

Die eventAssec bietet eine Zeltversicherung mit den Tarifen der Mannheimer, Allianz und Nürnberger an. Wenn Sie Ihre Zelte versichern wollen klicken Sie bitte auf diesen Button:

Für eine Berechnung bitte hier klicken!

Ist auch eine kurzfristige Zelt Versicherung möglich?

Neben einem Jahrespauschalbeitrag ist es auch möglich, eine Zelt Versicherung für einen Zeitraum von 1 Woche, 2 Wochen oder für 1-10 Monate abzuschliessen. So können Sie auch ein Zelt absichern, daß nur für einige Veranstaltungen im Jahr genutzt wird.

MannheimerAllianzNürnberger
1 Woche178,50 €252,28 €252,28 €
3 Monate178,50 €504,56 €504,56
9 Monatenicht möglich1.135,26 €1.135,26 €
Die Beiträge beziehen sich auf eine versicherte Summe von 100.000 € und eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 €.

Gegen welche Gefahren kann man ein Zelt versichern?

Der Versicherer leistet für unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen und Zerstörungen
a) als unmittelbare Folge eines von außen her einwirkenden Ereignisses;
b) durch Brand, Blitzschlag, Explosion
c) durch Hagel, Sturm, Leitungswasser, Eisgang, Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser.

Welche Schäden sind nicht mitversichert?

Es wird keine Entschädigung geleistet für Schadensfälle
a) durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten;
b) durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand;
c) durch Mängel, die bei Vertragsabschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten;
d) durch zwangsläufige, sich dauernd wiederholende, von außen einwirkende Einflüsse des bestimmungsmäßigen Einsatzes, soweit es sich nicht um Folgeschäden handelt;
e) durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung. Hierfür glt kein Versicherungsschutz.

Kann ich das Zelt auch gegen Diebstähle absichern?

Der Versicherer leistet auch Entschädigung bei
– Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung;

Sind außer dem Zelt noch andere Sachen abgesichert?

Neben Zelten können noch folgende Anlagen mitversichert werden:

  • Tribünen
  • Podien
  • Zelthallen
  • Zeltzubehör
  • Einrichtung (Bänke, Tische)
  • Heizung
  • Lüftung
  • Hebetechnik
  • Messemöbel und Mobiliar
  • Dekobauten

Dabei ist zu beachten, dass Zelte mit einer maximalen Versicherungssumme von 750.000 € abgesichert werden können.

Versicherte Leistungen in der Zeltversicherung

MannheimerAllianzNürnberger
GeltungsbereichEuropaDeutschland, Europa
gegen Beitragszuschlag
Deutschland, Europa
gegen Beitragszuschlag
Diebstahl
Versicherungswert
Equipment
Gemeiner WertZeitwertZeitwert
Versicherungsdauer
Kurzfristvertrag
maximal 90 Tagemaximal 1 Jahrmaximal 1 Jahr

Überblick Zelt-Versicherung Rechner

REGION
Das geopgrafische Europa umfasst ein deutlich größeres Gebiet als die EU, vor allem in Hinsicht auf die östliche Ausdehnung. Die folgende Karte zeigt den Geltungsbereich für das geografische Europa.

MOBIL EINGESETZTER ANTEIL

Standardmäßig sind alle versicherten Sachen des Veranstaltungsequipments nicht nur am Wohnort/Geschäftssitz des Versicherungsnehmers abgesichert, sondern je nach Vereinbarung in ganz Deutschland oder ganz Europa. Sollten Sie aber die Erfahrung gemacht haben, dass sich von Ihrem Equipment immer mehr als 50 % im Lager befinden, können Sie zur Beitragsersparnis die Versicherungssumme für den mobilen Einsatz auf 50 % der Versicherungssumme begrenzen. Dies macht nach unserer Erfahrung zum Beispiel bei Zeltverleihern Sinn, da sich durch die nach dem Einsatz erforderlichen Pflege- und Reinigungsmaßnahmen an den Zelten meisten über die Hälfte des Bestandes am Firmensitz befindet.

NEUWERT DER ELEKTRONISCHEN GERÄTE

Ton-/Audiotechnik (z.B. Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte, Mischpulte, Geräusch- und Toneffektgeräte, Verstärker, Synthesizer, Mikrofone, elektronische und elektrische Musikinstrumente)
Bild-/Video-/Film-/Fototechnik (z.B. Film- und Videokameras, Digitalkameras, Objektive, Schnittplätze, Stative, Bildaufzeichnungs-/Bildwiedergabegeräte, Bildwandler, Videoprinter, Telepromter)
Beleuchtungs-/Lichttechnik (z.B. Scheinwerfer, Verfolgerspots, Lichtmischpulte, , Moving Light Steuerungen, Dimmer, Filter, Colour Changer, Lichtgestellsysteme, Deckenschienen)
Informations-/Bürotechnik (z.B. Laptops, PC´s bzw. Macintosh-Computer, Drucker, Scanner, Kopierer)
Speicherkarten (z.B. Compactflash, Memory-Stick, Microdrive, Multi-Media-Card, Sandisk, Smart-Media-Card, xD-Picture-Card)
Kommunikationstechnik (z.B. Telefonanlagen, Funktelefone, Funkgeräte)
Sicherungstechnik (z.B. Überwachungskameras, Bewegungsmelder)
Meß-/Prüf-/Regeltechnik (z.B. Voltmeter, Amperemeter) inklusive des innenverlegten Leitungsnetzes und des fachspezifischen Gerätezubehörs (z.B. Kabel,Transportschalen, Blenden, Verteiler, Verbinder)

NEUWERT DES EQUIPMENTS

Bühnen-/Studiotechnik und Leinwände (z.B. Traversen und sonstige Gerüste, Schienensysteme, Bühnenbilder, Kinoleinwände)
Bühnenbautechnik (z.B. Bohr-, Fräs-, Schleifmaschinen, Dreh- und Hobelbänke, sonstige Arbeitsmaschinen
Zelte, Tribünen, Podien, Zelthallen, Zeltzubehör, Einrichtung, Heizung, Lüftung
Hebetechnik
Messemöbel, Einrichtung, Dekobauten, Dekomaterial
Cateringausrüstung
Antriebstechnik inkl. Steuerungstechnik (z.B. Vorhangantrieb, Elektro-, Diesel- und Ottomotoren)
Kompressortechnik einschließlich Antrieb

DATENVERSICHERUNG

Über diesen Einschluss können Programme (das Betriebssystem zählt zur Hardware) und Daten, die auf den versicherten Geräten installiert bzw. gespeichert sind, versichert werden. Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert der Programme oder erneute Lizenzgebühren und die Neuistallation. Auch die Kosten für die Wiederbeschaffung der zerstörten Daten wird ersetzt. Allerdings wird vorausgesetzt, dass eine mindestens wöchentliche Datensicherung vorgenommen wird.

VERMIETUNG / VERLEIHE

Werden die versicherten Geräte nicht vom Versicherungsnehmer selbst genutzt, sondern an Dritte vermietet oder verliehen, so sehen das die Versicherer als höheres Risiko an. Da dann in der Regel mit dem Umgang nicht ganz so vertraute Personen die Geräte nutzen, wird ein Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag berechnet.

REDUZIERUNG DER MAXIMIERUNG DER SELBSTBETEILIGUNG JE SCHADENFALL

Bei einigen Positionen gibt es eine prozentuale Selbstbeteiligung, die durch eine Untergrenze und eine Obergrenze eingeschränkt wird. Zum Beispiel bei der Selbstbeteiligung für Schäden am (nichtelektronischen) Equipment: Hier beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 10 %, mindestens 250 EUR (oder wahlweise gegen Beitragsnachlass 500 EUR/1.000 EUR), maximal 15.000 EUR (Standard). Gegen Beitragszuschlag lässt sich die Standard-Maximierung von 15.000 EUR auf 10.000 EUR/5.000 EUR reduzieren. Die gewählte Maximierung gilt dann für alle Positionen, wo eine prozentuale Selbstbeteiligung vorgesehen ist.

GEFAHRENERHÖHUNG

Bei bestimmten Risikosituationen (Einsatz der versicherten Geräte bei Wasseraufnahmen, bei Motorsportveranstaltungen etc.) erhebt der Versicherer einen Zuschlag auf den Standard-Versicherungsbeitrag, da hier das Risiko einer Beschädigung höher als bei einem normalen Einsatz ist.

TRANSPORTVERSICHERUNG

Versichert werden alle Beschädigungen, die während des Transports der zu versichernden Geräte von der Lagerstätte zum Einsatzort entstehen. Dazu zählen auch Schadensfälle während des Be- und Entladevorgangs von Fahrzeugen. (im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, wo unter dem Begriff Be- und Entladeschäden nur Schäden am zu be- und entladenden Fahrzeug und nur an fremder Ladung auf den Fahrzeugen mitversichert ist)

Wie hoch sind die Kosten einer Zeltversicherung?

MannheimerAllianzNürnberger
Jahresbeitrag856,80 €1.285,20 €1.285,20 €
inkl. Vermietung856,80 €1.413,72 €1.413,72 €
inkl. Hin-/Rücktransport975,80 €1.285,20 €1.285,20 €

Die Beiträge beziehen sich auf eine Versicherungssumme von 100.000 € und eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € bei einem mobil eingesetzten Anteil von bis zu 100 %.

Für den Kontakt nutzen Sie bitte die Mail honoro@email.de oder nutzen Sie Ihre Telefon und rufen Sie mich unter 06046-940960 an. Wir können Ihnen aber nicht nur Ihr Zelt versichern, sondern bieten für Ihren Veranstaltungen auch eine speziellen Rechtsschutzversicherung. Unser Angebot umfasst auch die Mitversicherung „Transport von Ausstellungsgütern“, private und gewerbliche Kfz-Versicherung, eine Gruppenunfallversicherung falls einem Vereinsmitglied ein Unfall wiederfährt, eine Garderobenversicherung oder Elektonikversicherung für die Elektronik. Hierfür können wir einen Rahmenvertrag mit jeweils 3 Versicherungen anbieten. Für eine Vereine und Gruppen haben wir leistungsstarke Haftpflicht. Schützen Sie zum Beispiel vor Vermögensschäden. Zu unserem Service gehört natürlich die unverbindliche Beratung.