Im BGB ist für private Personen und Unternehmen beziehungsweise Unternehmer eine Ersatzpflicht für alle Schäden festgelegt, die man vorsätzlich oder fahrlässig einem Dritten zufügt. Dies gilt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Höhe spielt keine Rolle. Der Verursacher haftet unbeschränkt. Aus diesem Grund ist eine Betriebshaftpflicht für jeden Unternehmer und Freiberufler, egal welches Gewerbe oder in welcher Branche, grundsätzlich eine Pflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt einen versicherten Schaden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Der Versicherungsschutz eines Unternehmens in Form der Versicherungssumme sollte bei Abschluss der Betriebshaftpflicht nicht niedriger als 1 Millionen Euro sein.
Inhaltsverzeichnis
Welche Versicherungen befinden sich im Betriebshaftpflicht Vergleich?
Viele Versicherungen bieten spezielle Konzepte für verschieden Risiken in der Betriebshaftpflicht an. So finden Sie sich Tarife für den Bau, die Gastronomie, für Handwerker, den Kfz-Handel oder das Kleingewerbe im Betriebshaftpflichtversicherung Vergleichsrechner. So finden Kunden mit verschiedenen Tätigkeiten in unserem Betriebshaftpflicht Vergleich den passenden Schutz für ihr Risiko. Sie sehen wie sinnvoll und notwendig ein Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich ist. Mit einer Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht kann der Beitrag gesenkt werden.
Was für Schäden sind in der Betriebshaftpflicht nicht versichert?
Welche Personen sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?
Neben dem Betrieb als Träger sind auch die Personen, einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 151 VVG) sowie alle anderen Angehörigen des Unternehmens (Mitarbeiter) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber in der Betriebshaftpflicht abgesichert. Verursacht ein Mitarbeiter einen Schadensfall, so gilt er wie der Versicherungsnehmer als versicherte Person in der Betriebshaftpflichtversicherung.
Neben der betrieblichen Haftpflichtversicherung bieten wir im Rahmen der Gewerbeversicherung auch beispielsweise eine betriebliche Unfallversicherung und Krankenversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, Veranstaltungshaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung an. Für bestimmte Berufe reicht die normale Betriebshaftpflicht nicht aus. So benötigt ein Architekt oder Rechtsanwalt eine Berufshaftpflicht. Die Berufshaftpflicht schützt vor Schadensersatzforderungen Dritter, die aus einem reinen Vermögensschaden entstehen. Finanzielle Schäden dieser Art können ohne Berufshaftpflicht häufig den Ruin bedeuten.